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.eu domain


Die neue .eu-Domain
 
Die EU hat die Einführung der neuen .eu-TLD (Top Level Domain) beschlossen und plant die Inbetriebnahme in den folgenden Schritten.


1. Sunrise-Phase
Validierung 98,60 EUR Jahresgebühr 24,36 EUR

Markeninhaber und öffentl. Einrichtungen 7. Dezember 2005
a. eingetragene Wortmarke ("trademark"): nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke (WIPO) mit Gültigkeit in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten.
b. öffentliche Einrichtungen ("public body"): z.B. Name der Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer

2. Sunrise-Phase
Validierung 128,76 EUR Jahresgebühr 24,36 EUR

Unternehmens, und Nachnamen 7. Februar 2006
a. Unternehmensname/Firma ("company name"): Nur für Unternehmen mit Handelsregisterauszug.
Die .eu-Domain muss exakt dem Namen im Handelsregister entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw. weglassen. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Handelsregister-
auszuges zu erbringen.
b. Nachname ("family name"): z.B. schmidt.eu, mayer.eu. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Personalausweises zu erbringen.

3. Live Registrierungen
Jahresgebühr 24,36 EUR

"first come, first served" 7. April 2006
.eu-Domains dürfen von allen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen registriert werden, die ihren Sitz in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.
Bestellen Sie Domains zum regulären Starttermin der .eu - Domains vor. Wir sichern dann für Sie Ihre Wunschdomain(s), sofern sie nicht bereits vergeben ist.
Wir haben eine kostenlose und unverbindliche Vormerkliste eingerichtet. Tragen Sie sich ein und verpassen Sie den Vergabenanfang nicht!


Weitere Informationen zur Sunrise-Phase:

Validierungsverfahren
Nach Übermittlung Ihrer Daten durch uns an die Vergabestelle EURid (ab Dez 05 bzw. Feb 06) erhalten Sie dann vom Validation Agent innerhalb von 40 Tagen die Aufforderungen, den Nachweis über das Bestehen des geltend gemachten Rechts einzureichen. Dieser Nachweis kann z.B. durch Kopie der Markenurkunde, HR-Auszug, Personalausweis, etc. erbracht werden.

Das Recht muss nicht gegenüber uns nachgewiesen werden, sondern gegenüber dem Validation Agent (Pricewaterhouse
Coopers)
Die Grundregel lautet:
Die angemeldete .eu-Domain muss exakt der Zeichenfolge auf dem Nachweis-Dokument entsprechen.
Beispiel: Wenn die Marke "DaimlerChrysler" lautet, so darf mit dieser Marke auch (nur) die Domain "daimlerchrysler.eu" angemeldet werden und nicht daimler.eu, chrysler.eu oder daimler-chrysler.eu. Hinweis: Groß- und Kleinschreibung wird bei Domain-Namen nicht unterschieden.

Der Validation Agent wird insbesondere folgende Prüfungen vornehmen:

1. Sind alle Nachweis-Dokumente fristgerecht eingegangen (40 Tage)?
2. Entspricht der Domain-Anmelder dem Inhaber des Namens- oder Kennzeichnungsrechts bzw. liegt eine wirksame Lizenzvereinbarung vor?
3. Entspricht die angemeldete Domain exakt der Zeichenfolge auf den Nachweis-Dokumenten (Ausnahmen z.B. Sonderzeichen, Leerzeichen)?
4. Besteht das geltendgemachte Recht bereits (z.B. reicht eine bloße Marken-Anmeldung nicht aus, die Marke muss wirksam eingetragen worden sein).


Vormerkliste
EU-Verordnung vom 22.04.2002
 


 









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Alle Preise beinhalten die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

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